Hygienekonzept - Vereinsheim




Allgemeine Informationen:

Verein: TSV Malente von 1900 e.V.

Ansprechpartner*in: Rüdiger Zühlke

E-Mail: tsvmalentefussball@t-online.de

Telefonnummer: 0172 6763453

Adresse: Ringstr. 14 , 23714 Bad Malente 


Hygienekonzept zum Download
Vereinsheim - Ringstr. 14 - 23714 Bad Malente
Hygienekonzept Vereinsheim.pdf (133.25KB)
Hygienekonzept zum Download
Vereinsheim - Ringstr. 14 - 23714 Bad Malente
Hygienekonzept Vereinsheim.pdf (133.25KB)


1. Grundsätzliches:

  1. Das hier vorliegende Konzept gilt für Veranstaltungen im Vereinsheim des TSV Malente.
  2. Als Grundlage dieses vereinsinternen Konzeptes dient die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein.
  3. Grundsätzlich gilt die 2G-Regel innerhalb des Vereinsheims, der Veranstalter hat aber die Möglichkeit auf 2G+ zu verschärfen, wenn er meint, dass das nötig ist.
  4. Das heißt nur geimpfte und Genesene Personen haben zutritt. Nichtgeimpfte haben keine Zutrittserlaubnis.
  5. Der Impfstatus wird beim betreten des Raumes überprüft.
  6. Für die ordnungsgemäße Überprüfung ist der Veranstalter verantwortlich.
  7. Kann der Teilnehmer sein Impfstatus nicht nachweisen, ist er des Raumes zu verweisen.
  8. Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern.
  9. Die Teilnehmerzahl ist so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann.

2. Allgemeine Hygieneregeln:

  1. Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen des Vereinsheims.
  2. Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sollten nach Möglichkeit auf ein Minimum zu beschränkt werden.
  3. Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  4. Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  5. Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  6. Alle Teilnehmer werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen.
  7. Für alle Teilnehmer werden die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemachen.
  8. Die Teilnehmer der Veranstaltung tragen innerhalb geschlossener Räume der Einrichtung eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP 2, N95 oder KN95) bis zum Platz, die dann abgenommen werden kann.
  9. Beim betreten des Vereinsheims, werden die Kontaktdaten aller anwesenden Personen zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen in schriftlicher oder elektronischer Form erhoben und für die Frist von 4 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Daten keine Kenntnis erlangen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Zu erheben sind Datum und Uhrzeit, Vor- und Nachname sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Die Verantwortung dieser Maßnahme trägt der Veranstalter.

3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen

  1. Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  2. Die Sanitäranlagen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
  3. Eine Bewirtung darf entsprechend den Vorgaben für das Gastgewerbe erfolgen.
  4. Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Räumlichkeiten regelmäßig (in angemessenen Zeitabständen) gründlich zu lüften.
  5. In Sanitär-, Gemeinschafts- und Eingangsbereichen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

4. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19

  1. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
  2. Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  3. Im Verdachtsfall eines Covid-19-Erkrankten wird die Veranstaltung umgehend abgebrochen
  4. Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen. 

 

5. Generell gilt

  1. An allen Eingängen ist durch deutlich sichtbare Aushänge in verständlicher Form auf die einzuhaltenden Hygienestandards und Zugangsbeschränkungen hinzuweisen, sowie darauf, dass Zuwiderhandlungen zum Verweis aus der Veranstaltung führen können.
  2. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.
  3. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
  4. Das Hausrecht hat der jeweilige Veranstalter
  5. Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Hygiene- und Kontaktregeln nach den Vorgaben der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu beachten.

5. Organisatorisches

  1. Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  2. Ansprechpartner*in für Fragen zum Hygienekonzept ist Rüdiger Zühlke
  3. Verantwortlich für die Einhaltung der Maßnahmen, ist der Veranstalter vor Ort.
  4. Alle Teilnehmer der Veranstaltung sind in die Vorgaben und Maßnahmen einzuweisen.
  5. Das Vereinsheim ist mit ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
  6. Eine Dokumentation aller beteiligten Personen erfolgt durch den Veranstalter.
  7. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften empfehlen wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die individuelle Anreise (z.B. zu Fuß, mit dem Fahrrad, etc.) wird nach Möglichkeit empfohlen.
  8. Aushänge im Vereinsheim weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin.
  9. Markierungen auf dem Boden weisen ggf. auf nötige Abstände hin

 


Bad Malente, 19.12.2021